Jura_Deutschland (@jura_de)

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Jura_Deutschland

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Wir lieben Gesetze. Wir vermitteln euch sachgerecht und informativ die legale Rechtslage in einfachen Worten.
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Artikel 7

[Schulwesen]


(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.

(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
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Tobias
Tobias @tobias • 2 years ago
will @Jura_Deutschland eigentlich das ganze Grundgesetz hier copy pasten?
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Wir sind mit dem Auftrag auf dieser Plattform gekommen die Nutzer zu bilden, indem wir sie über die Gesetze in Deutschland aufklären und die jeweiligen Originalen Gesetzestexte publizieren. Die soll für #Aufklärung sorgen.
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Jura_Deutschland
Jura_Deutschland @jura_de • 2 years ago
Grundgesetz Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(1/2)
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(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
(2/2)
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Grundgesetz Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
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Jura_Deutschland
Jura_Deutschland 2 years ago
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
(2/2)
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Jura_Deutschland
Jura_Deutschland @jura_de • 2 years ago
Artikel 5 des GG:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten… (1/4)
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den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
(3/4/-4/4)
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Jura_Deutschland
Jura_Deutschland @jura_de • 2 years ago
Artikel 5 des GG:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten… (1/4)
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Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen … (2/4)
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Artikel 5 des GG:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten… (1/4)
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Jura_Deutschland
Jura_Deutschland 2 years ago
den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
(3/4/-4/4)
Jura_Deutschland
Jura_Deutschland 2 years ago
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen … (2/4)
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Art 1. (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder mens
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